Bewohnermitwirkung

Die gewählte Bewohnervertretung

Jedes Bundesland hat ein eigenes Heimgesetz. In Sachsen heißt dies: Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG). Hierin ist vorgeschrieben, dass es in stationären Einrichtungen, die unter das Gesetz fallen, eine Instanz geben muss, die die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner vertreten. In Sachsen sind dies die Bewohnervertretung und die Bewohnerfürsprecher. Diesen wird eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung der Lebensumstände in der jeweiligen Einrichtung zugewiesen.

Die Bewohnervertretung und die Fürsprecher nehmen ihre Aufgaben zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner wahr. Diese wissen am besten, was für sie gut ist und welche Veränderungen und Verbesserungen sie für notwendig erachten. So soll den Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Einrichtungen die selbstbewusste Mitgestaltung ihres Lebens ermöglicht werden.

Selbstverständlich gibt es auch in unserer Einrichtung eine Bewohnervertretung und eine Bewohnerfürsprecherin. Die Einrichtungsleitung pflegt einen engen Kontakt zu diesem Gremium und nimmt regen Anteil an ihrer Arbeit. Interessen und Bedürfnisse werden aufgenommen und deren Umsetzung unterstützt. Wir stellen der Bewohnervertretung eine Mitarbeiterin für die Unterstützung und Koordinierung der Arbeit zur Verfügung. Die Mitglieder des Gremiums erhalten die Möglichkeit, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen.

Die Bewohnervertretung und die Bewohnerfürsprecherin sind für uns ganz wichtige Partner, um die Qualität unseres Angebots stetig zu verbessern und dieses an den Bedürfnissen der hier lebenden Menschen auszurichten.